Beginnt der Bereitschaftsdienst zu einer festgelegten Zeit oder beginnt er, nachdem die Routinetätigkeit – die ja auch über das planmäßige Arbeitsende weitergehen kann – beendet ist? Als Argument für die zweite Variante wird angeführt, dass das Wesen des Bereitschaftsdienstes eben darin besteht, bereit zu sein. Bereit, die Arbeit aufzunehmen, sei man nicht, so lange man noch arbeitet. Die Argumentation hat zur Folge, dass für weniger Stunden (Ruf-)Bereitschaftsvergütung zu zahlen ist.…
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