Pflegekräfte müssen sich im Rahmen ihrer Berufstätigkeit häufig besonderen Infektionsgefährdungen aussetzen. Das Spektrum reicht von einfachen grippalen Infekten bis zu schweren Infektionskrankheiten. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, beschreibt das folgende Urteil des Bundessozialgerichts für den Fall einer Hepatitis B-Infektion.
Zum Sachverhalt
Die in der allgemeinen Krankenpflege ausgebildete Krankenschwester war zunächst in der…