Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz. Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – sieht in den §§ 85 ff. SGB IX insbesondere vor, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf. Das Integrationsamt hat zu prüfen, ob die besonderen Belange behinderter Menschen bei der Kündigung des Arbeitgebers beachtet worden sind, bevor es…
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