Die gesetzlichen Regelungen zum Zeugnis-inhalt sind eindeutig: "Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein." Was hier - an etwas abgelegener Stelle in der Gewerbeordnung (§ 109 Abs. 2 GewO) - geregelt ist, scheint in der Praxis jedoch niemanden zu interessieren. Zeugnisse werden regelrecht aus der Umgangssprache in eine seltsame Zeugnissprache "übersetzt". Diese zeichnet sich durch eine aus-ufernde und sinnentfremdete Verwendung von Steigerungsformen aus. Was in der Umgangssprache…
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