• 01.03.2006
  • Praxis
Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. 08. 2005 - Az.: 10 Sa 282/05 -

Arbeitgeber muss Verfehlungen des Mitarbeiters beweisen

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 3/2006

Arbeitsverhältnisse werden aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gründe gekündigt. Man unterscheidet zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungsgründen. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe setzen stets ein arbeitsvertragswidriges Verhalten des Gekündigten voraus. Verhaltensweisen, die keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen, können eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers nicht rechtfertigen. In einem arbeitsgerichtlichen Prozess muss das…

*

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN