Arbeitsverhältnisse werden aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gründe gekündigt. Man unterscheidet zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungsgründen. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe setzen stets ein arbeitsvertragswidriges Verhalten des Gekündigten voraus. Verhaltensweisen, die keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen, können eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers nicht rechtfertigen. In einem arbeitsgerichtlichen Prozess muss das…
Arbeitgeber muss Verfehlungen des Mitarbeiters beweisen
Die Schwester Der Pfleger
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