• 01.07.2009
  • Praxis

Freiheitsentziehende Maßnahmen: Bettgitter abgelehnt – kein Schmerzensgeld nach Sturz

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 7/2009

Wenn ein Patient die Anbringung eines Bettgitters ablehnt, haftet das Krankenhaus nicht bei späteren Sturzverletzungen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG)Koblenz in einem Urteil vom 28. Mai 2008 und wies damit die Schmerzensgeldklage eines Patienten ab. Zwar sei ein Krankenhaus verpflichtet, den Patienten vor möglichen Verletzungsgefahren zu schützen. Eine Haftung entfalle jedoch, wenn der Patient eigenverantwortlich Sicherungsmaßnahmen ablehne.

Hinsichtlich der Zulässigkeit von…

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