• 01.11.2010
  • Praxis
Mitbestimmung?

Personalgestellung durch eine Schwesternschaft

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 11/2010

Die Aufnahme eines zur Erbringung von Pflegediensten verpflichteten Mitglieds in eine DRK-Schwesternschaft ist eine Einstellung und unterliegt der Mitbestimmung des bei der Schwesternschaft gebildeten Betriebsrats. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied im Wege der Personalgestellung als Pflegekraft in einer Einrichtung eines Dritten eingesetzt werden soll.

Gestellte Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer des Hauses
Sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus rechtlichen Gründen beschäftigen…

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