Eine Pflegekraft fährt im Rahmen der Rufbereitschaft mit ihrem Auto zum Einsatzort. Unterwegs hat sie einen Unfall, das Auto wird beschädigt. Haftet der Arbeitgeber für den Sachschaden am Auto? Unter Umständen ja, entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 22. Juni 2011. Der Artikel stellt den aktuellen Rechtsprechungsfall sowie weitere Urteile zur verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitgebers im Pflegebereich vor.
Rechtsgrundsätze
Nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen…