Ärztliche Aufgaben auf Pflegefachkräfte zu übertragen, findet bereits seit Jahrzehnten statt. Der patientenorientierte Aufgabenwandel - manifestiert in § 11 Absatz 4 SGB V mit dem dort geregelten Versorgungsmanagement - verlangt von Krankenhäusern Überlegungen zur Neuordnung von Aufgaben des ärztlichen Dienstes (dazu 13). Da es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt und die Auslegung anhand der rechtlichen Instrumente umstritten ist, müssen sich Einrichtungsträger und Mitarbeiter in der Pflege…
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