Nach § 13 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 3 Satz 1 Altenpflegegesetz kann ein zugelassener ambulanter Pflegedienst Ausbildungsbetrieb in der Altenpflegeausbildung sein. Allerdings gibt es gewisse Voraussetzungen zu beachten. Im Dezember vergangenen Jahres hat ein Berliner ambulanter Pflegedienst einen offenen Brief zu diesem Thema vorgestellt, den wir zusammen mit einer rechtlichen und rechtspolitischen Beurteilung veröffentlichen.
Wie ist der Fall zu beurteilen?
Dass der…