Die Rechtsprechung empfiehlt, bei dekubitusgefährdeten Patienten ein Lagerungs- und Bewegungsprotokoll mit Einzelleistungsnachweis zu führen. Der Expertenstandard hingegen rät explizit nicht zu einer standardisierten Planung eines längerfristigen Lagerungsintervalls. Dieses Spannungsfeld sorgt für Unsicherheit – speziell im Hinblick auf das neue Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Was tun?
Viele ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen haben bereits…