Juristisch gesehen dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker medizinische Maßnahmen ausführen. Wie verhält es sich jedoch in Notfallsituationen, wenn kein Arzt anwesend ist? Darf beziehungsweise muss eine Pflegeperson dann eigenmächtig handeln und beispielsweise eine Injektion vornehmen? Oder muss sie in solchen Fällen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Im Februar 2016 berichtete die Deutsche Presseagentur (dpa) von folgendem Praxisfall: Ein Rettungssanitäter soll während eines Rettungseinsatzes…