• 19.09.2017
  • Story
Anerkennungsverfahren

Eine fast normale Prüfung

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2016

Ausländische Pflegende, die keine EU-kompatible Ausbildung absolviert haben, müssen ein Anerkennungsverfahren samt Prüfung durchlaufen. Nur so können sie in Deutschland als gleichgestellte Pflegefachperson arbeiten. Die Regelungen für das Anerkennungsverfahren sind jedoch bundesweit sehr unterschiedlich. Das birgt Risiken.

 

Es ist ein wichtiger Tag für Adela R. aus Bosnien. Heute ist ihre Anerkennungsprüfung, von der abhängt, ob sie weiter im Klinikum Harlaching in München bleiben kann – als anerkannte, nach deutschem Recht gleichgestellte Pflegefachperson. Nervös sitzt die 22-Jährige ihren beiden Prüfern gegenüber, reibt sich ihre Handknöchel, die Hände zittern leicht. Es ist neun Uhr vormittags. Die junge Bosnierin hat bereits die morgendliche Versorgung einer frischoperierten gynäkologischen Patientin übernommen, die Pflegemaßnahmen dokumentiert und eine Übergabe an die nachfolgende Kollegin gehalten – alles unter Aufsicht der Prüfer. Auch hat sie die Patientin genau vorstellen und pflegerische Probleme, Ressourcen und Maßnahmen schildern müssen. Jetzt folgt der Teil, der besonders wichtig ist: die mündliche fachpraktische Prüfung.

„Wie geht es Ihnen?", steigt Rainer Ammende, Leiter der Akademie der Städtischen Klinikum München, in das Gespräch ein. Er nimmt die Prüfung zusammen mit Anna Kaiser, Praxisanleiterin von Adela R., ab. „Jetzt nach dem Kaffee geht es mir besser", lächelt die junge Frau. „Was ist bei der Versorgung der Patientin aus Ihrer Sicht gut gelaufen?", fragt Ammende. „Die Patientin ist gut aufgestanden, ich habe ihr etwas über Thrombose erklären und die Strümpfe ausmessen können. Die Vitalzeichen waren in Ordnung, und ich habe die Redon-Drainagen kontrolliert." „Gibt es etwas, das Sie verbessern könnten?" „Ich würde versuchen, die Übergabe strukturierter zu machen, das war etwas durcheinander. Und ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Patientin Asthma bronchiale hat. Das wäre wichtig gewesen."

Weiter geht es mit fachlichen Fragen, fast alle bezogen auf die Patientin, die die junge Bosnierin zuvor versorgt hat: Was können Sie über die Operationsmethode sagen? Was ist eine Hypothyreose? Welche Möglichkeit haben Sie, im Krankenhaus Stürze zu vermeiden? Was sind Regeln der Basishygiene? Was müssen Sie bei einer Opiatgabe beachten? Was verstehen Sie unter Schweigepflicht? – Es ist ein Fachgespräch, das rund 90 Minuten dauert und bei dem Adela R. auf Herz und Nieren geprüft wird. Die Bosnierin schlägt sich tapfer und beantwortet fast alle Fragen korrekt. Manchmal stolpert sie kurz und sucht nach Worten, die ihr auf Deutsch nicht gleich einfallen. Oder sie hakt nach, wenn sie eine Frage nicht genau verstanden hat. Ihre Sprachkenntnisse sind aber bereits sehr gut. Sie hat die für das Anerkennungsverfahren erforderliche Sprachprüfung bestanden und kann das in Bayern geltende B2-Niveau nachweisen.

Konzept begleitet Pflegende in Anerkennung

Adela R. ist seit dem September vergangenen Jahres in München und arbeitet am Klinikum Harlaching. In Bosnien hat sie bereits eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert, aber da der Balkanstaat nicht zur EU gehört, ist ihr Abschluss in Deutschland nicht anerkannt. Sie muss deshalb ein individuelles Anerkennungsverfahren durchlaufen, um die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung nachzuweisen. Diese Anpassungsmaßnahme dauert in der Regel sechs Monate und schließt mit dem heutigen Prüfungsgespräch ab. Diese Prüfung umfasst das gesamte Themenspektrum der staatlichen Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege – von der Berufskunde über die Hygiene bis zur speziellen Pflege.

Um ausländische Pflegefachpersonen im Anerkennungsverfahren bestmöglich zu begleiten, hat die Akademie der Städtischen Kliniken München vor drei Jahren ein standardisiertes Konzept zur Begleitung von Antragstellern entwickelt und erprobt. „Dazu gehört eine umfassende Information und Beratung zum Anerkennungsverfahren, aber auch ein 14-wöchiger Vorbereitungslehrgang, der jeweils freitags stattfindet", erläutert Ammende, der das Konzept entwickelt hat. Auch Adela R. hat diesen Kurs in ihrer Freizeit besucht (Abb. 1). Die Kosten für den Lehrgang werden von der Stadt bezahlt, die Prüfungsgebühren, rund 600 Euro, werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Parallel hat Adela R. im Klinikum gearbeitet und wurde langsam von ihrer Praxisanleiterin Anna Kaiser in das Aufgabengebiet einer Gesundheits- und Krankenpflegerin in Deutschland eingeführt.

Gerade im Pflegealltag ist es wichtig, die Anerkennungskandidaten gut in das Team, den Stationsablauf und das Fachgebiet einzuarbeiten. „Oft lässt die knappe Personalausstattung für eine gezielte Einarbeitung aber wenig Raum", weiß Ammende, der mit seinem Team im Jahr rund 100 Anerkennungsprüfungen durchführt, mit steigender Tendenz. „Es ist sehr zeitintensiv, ausländische Pflegekräfte einzuarbeiten. Diese bringen – je nachdem, wo sie ausgebildet wurden – sehr unterschiedliche fachliche Voraussetzungen mit. Die ‚Grundpflege‘ kann häufig nicht vorausgesetzt werden, da in den meisten Ländern die eigentliche Pflege eher von Angehörigen und Pflegehelfern übernommen wird. Oft muss man deshalb bei Basics beginnen." Pflegende, die im Anerkennungsverfahren sind, gelten als „Pflegefachperson in Anerkennung" und werden in der Regel zunächst als Pflegehelfer vergütet.

Adela R. ist eine von vielen ausländischen Pflegekräften, die das Anerkennungsverfahren durchläuft. Die Nachfrage ist groß, und die Zahl der Antragsteller im Münchner Raum steigt kontinuierlich. Die Akademie hat deshalb die Anzahl der jährlichen Kurse aufgestockt. Viele Kliniken und Pflegeeinrichtungen arbeiten mit der Akademie der Städtischen Kliniken München zusammen und lassen ihre ausländischen Pflegekräfte, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, an dem Programm teilnehmen. Die Praxisanleiter der jeweiligen Einrichtung bereiten die ausländischen Kollegen dann auf die Prüfung vor. Wenn diese melden, dass die Kandidaten das übliche Niveau der deutschen Krankenpflege erreicht haben, wird der Anpassungslehrgang mit einer Prüfung im stationären Bereich abgeschlossen.

Die Prüfungsergebnisse haben sich unter dem Münchner Konzept sehr erfreulich entwickelt. „Über 95 Prozent bestehen die Prüfung im Krankenhaus beim ersten Mal, seitdem wir Vorprüfungen durch die Praxisanleiter eingeführt haben", erläutert Ammende. Bei den Personen, die in der stationären oder in der ambulanten Pflege arbeiten, gebe es häufiger Probleme. Hier müssen rund 25 bis 30 Prozent mindestens einen Prüfungsteil wiederholen. In Einzelfällen scheitern Prüflinge auch ein zweites Mal. Einen möglichen Grund dafür sieht Ammende vor allem darin, dass ausländische Pflegende in diesen Settings weniger Unterstützung vor Ort erhalten als im Krankenhaus, und einige Personen auch mit dem geforderten Niveau der Prüfungen überfordert sind.

Viel Wildwuchs

Nicht in allen Regionen läuft das Anerkennungsverfahren so gut geplant ab wie an der Akademie der Städtischen Kliniken München. „Die Regeln für die Anerkennungsverfahren sind abstrakt gefasst und sehr beliebig auslegbar", kritisiert Ammende, der Mitglied im Deutschen Bildungsrat für Pflegeberufe ist. Es fehlen vor allem bundesweit einheitliche Standards und Prüfungskriterien. „Das Problem ist: Jeder macht, wie er denkt. Wir sind mit der Regierung im Gespräch, damit das Anerkennungsverfahren zumindest in Bayern einheitlich geregelt wird."

Durch diesen Wildwuchs entstehe auch ein „Prüfungstourismus": Obwohl die Prüfung nur zweimal unternommen werden darf, reisen Antragsteller in andere Gebiete oder Bundesländer und stellen neue Anträge oder unternehmen weitere Prüfungen. „Auch werden ‚Geheimtipps‘ gehandelt, wo Prüfungen besonders einfach sind und Anträge besonders schnell bearbeitet werden", so Ammende. Was dabei bedacht werden müsse: Die Anerkennung eines Heilberufs sei ein besonderer Akt mit Konsequenzen. Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausgleichsmaßnahme wird die ausländische Pflegeperson der deutschen Gesundheits- und Krankenpflegerin gleichgestellt. Diese Personen dürfen dann in allen Pflegesettings eigenverantwortlich arbeiten.

„Offiziell handelt es sich zwar um eine Gleichstellung, aber natürlich ist es nicht das Gleiche", sagt Ammende. „Deshalb müssen wir im Anerkennungsverfahren sicherstellen, dass die ausländischen Kollegen solide überprüft sind: Können sie eine kompetente Pflege gewährleisten? Sind sie ausreichend geschult, um eigenverantwortlich Nachtdienste zu leisten?" Dies sei auch eine Sicherheitsfrage: Werde jemand durch die Prüfung gewunken und trete später ein Pflegefehler auf, könnte geklagt werden. Darüber hinaus gehe es vor allem aber um die Sicherheit der Patienten und Bewohner.

Ammende ist es deshalb immens wichtig zu sehen: Wie gehen die ausländischen Pflegenden mit dem Patienten um? Wie pflegen sie praktisch? Dieses Vorgehen sei aber nicht die Regel. Nach einer EU-Richtlinie muss zum Ende des Anpassungslehrgangs im stationären Bereich nur ein Abschlussgespräch mit Prüfungscharakter stattfinden. „Wir müssen aufpassen, dass aufgrund des großen Personalmangels und aus Kostengründen die Prüfungsniveaus nicht zu niedrig angesetzt werden", sagt Ammende. „Ich fände das hochgefährlich. Die ausländischen Kollegen leiten in der Folge ja auch Schüler an. Auch müssen Expertenstandards und Pflichtfortbildungen verstanden und umgesetzt werden. Bringen die ausländischen Kollegen die Fachkompetenz nicht mit, kann die Pflegequalität nachhaltig leiden."

Zudem sei es auch nach erfolgter Anerkennung erforderlich, dass die ausländischen Kollegen noch in einem längeren Prozess begleitet würden, um sich gut weiterentwickeln zu können. „Das läuft aber meistens nicht", so Ammende. „Das ökonomische Verwertungsinteresse an der Arbeitskraft ist sehr hoch."

Die ganze Familie fiebert mit

Für Adela R. ist die mündliche Prüfung nun beendet. „Wenn Sie Lehrerin wären und hätten 100 Punkte zu vergeben, wie würden sie sich selbst beurteilen?", fragt Ammende zum Abschluss des Gesprächs. „70 vielleicht", zögert die junge Bosnierin. Sie weiß, dass zum Bestehen der Prüfung mindestens 50 Prozent der notwendigen Leistung erforderlich sind. Kurz darauf, nachdem die beiden Prüfer sich unter vier Augen beratschlagt haben, kann Ammende die junge Frau entlasten: „Ich gratuliere Ihnen zur bestandenen Prüfung. Wir waren von Ihrer Leistung beeindruckt, sowohl fachlich als auch sprachlich. Wir würden ihnen sogar 80 Prozent geben." Ammende erläutert der jungen Frau in der Folge das weitere Vorgehen: Die Ergebnisse der Prüfung werden der Regierung übermittelt. Diese wird Adela R. anschreiben und auffordern, bestimmte Dokumente nachzureichen. Sobald diese vorliegen, werde sie eine Urkunde erhalten. „Damit sind sie dann Gesundheits-und Krankenpflegerin nach deutschem Recht", so Ammende.

Adela R. strahlt, als sie das Prüfungsergebnis erfährt. Sie ist glücklich, in Deutschland arbeiten zu können. „Es ist extrem schwer, eine Stelle in Bosnien zu finden, gerade direkt nach der Ausbildung", sagt sie. Die Arbeit hier macht ihr sehr viel Spaß, auch wenn sie ganz anders ist als in Bosnien. Auch Adela R.s bosnische Familie erwartet mit Spannung die Prüfungsergebnisse und freut sich über den erlösenden Anruf. Ihre Mutter ist sogar extra aus Bosnien angereist. „Heute Abend wird dann gefeiert."

Weitere Informationen zum Verfahren und den Rechtsgrundsätzen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de

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