In Rheinland-Pfalz sind neue Rahmenvorgaben zur Weiterbildungsordnung (WBO) in Kraft getreten, die nunmehr die Fachweiterbildungen für Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie sowie für neonatologische und pädiatrische Intensivpflege regeln. Das Besondere: Die Inhalte der Weiterbildungen haben Pflegende für Pflegende entwickelt.
Die Fachweiterbildungen für Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie sowie für neonatologische und pädiatrische Intensivpflege umfassen min. 720 Stunden (à 45 Minuten) Theorie und min. 1.900 Stunden (à 60 Minuten) in den praktischen Einsatzbereichen. Sie sind, wie alle neuen Weiterbildungen, modular aufgebaut – auch die in Rheinland-Pfalz ebenfalls neu geregelte Funktionsweiterbildung zum/zur Praxisanleiter/-anleiterin.
Neu ist, dass auch Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerinnen für die Weiterbildung zu neonatologischer und pädiatrischer Intensivpflege zugelassen werden können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Altenpfleger/-pflegerinnen haben wiederum die Möglichkeit, die Weiterbildung für Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie zu absolvieren, wenn sie die besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Beides war nach altem Recht nicht möglich.
Modularer Aufbau
Die neuen Regelungen haben Pflegende für Pflegende verfasst, genauer: eine von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz berufene Expertengruppe. 16 Pflegefachpersonen aus Weiterbildungsstätten, der klinischen Praxis und einer Fachgesellschaft haben unter der Leitung der Mitglieder des Ausschusses für die Weiterbildung und Fortbildung, Martina Gießen-Scheidel und Rüdiger Bohn, die Rahmenvorgaben entwickelt. Esther Ehrenstein begleitete den Prozess seitens des Vorstands der Pflegekammer. In dieser Besetzung konnte die Expertengruppe die Perspektiven der Akteure berücksichtigen, von denen die erfolgreiche Umsetzung abhängt.
Die Experten haben den beiden Weiterbildungen eine vollkommen neue Form gegeben – statt fächerorientierten Unterricht zu geben, haben sie kompetenzfördernde Module entwickelt. Die veränderte Haltung spiegelt sich auch in den Modulnamen wider wie „Komplexe Versorgungsprozesse in der Intensivpflege bewältigen“ oder „Patientensicherheit in der neonatologischen und pädiatrischen Intensivpflege gewährleisten“.
Die beiden Basismodule „Beziehung achtsam gestalten“ und „Systematisches Arbeiten“ sind identisch mit denen der Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/ -anleiterin und allen Weiterbildungen, die künftig nach der neuen WBO konzipiert werden. Wer also zuvor bereits eine andere modulare Weiterbildung erfolgreich absolviert hat, kann sich die Basismodule anerkennen lassen.
Hinzu kommen fünf Spezialisierungsmodule und ein Ergänzungsmodul, das die Weiterbildungsstätten in Kombination mit einem Spezialisierungsmodul ihrer Wahl gestalten können.
Bei der Ausarbeitung wählte die Expertengruppe zunächst ein induktives Vorgehen. So überlegten die Mitglieder z. B., was Pflegefachpersonen brauchen, um Patienten und Angehörige in kritischen Lebenssituationen psychosozial zu begleiten. Die auf diese Weise identifizierten Bedarfe bildeten die Basis für die Module „Intensivpatientinnen und deren Bezugspersonen in kritischen Lebensereignissen begleiten“ sowie „Neonatologische und pädiatrische Intensivpatientinnen und deren Bezugspersonen in kritischen Lebenssituationen begleiten“.
Anschließend haben die Experten die Module mit übergeordneten Regelwerken für Weiterbildungen verglichen, etwa mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), der nationale Weiterbildungen europaweit verständlich macht. Dabei stellte die Arbeitsgruppe fest, dass die entwickelten Regelungen die Vorgaben des Qualifikationsrahmens erfüllten. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens gaben Berufsverbände und Fachgesellschaften konstruktive Stellungnahmen zu den Entwürfen ab, die ebenfalls in die Rahmenvorgaben einflossen.
Weiterbildung ab Januar 2020 nur noch nach WBO
Derzeit können Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz die Fachweiterbildungen für Intensivpflege und pädiatrische Intensivpflege noch nach dem „Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen“ (GFBWBG) und die entsprechenden Durchführungsverordnungen absolvieren. Nach der Übergangsregelung werden ab Januar 2020 im Land nur noch die neu geregelten Fachweiterbildungen nach den Rahmenvorgaben der WBO der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gestartet.
Eine zugelassene Weiterbildungsstätte kann die Zulassung der Weiterbildung bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz beantragen. Neben dem Nachweis von fachlichen, personellen und räumlichen Vorgaben entwickelt die Weiterbildungsstätte dazu ein Modulhandbuch, in dem sie die Rahmenvorgaben inhaltlich und methodisch-didaktisch umsetzt. Übrigens: Weiterbildungen, die nach der alten Regelung absolviert wurden, behalten natürlich auch in Zukunft ihre Gültigkeit.