• 15.05.2017
  • Praxis
Selbstverwaltung

Kammern nutzen der Intensivpflege

PflegenIntensiv

Ausgabe 2/2017

Seite 34

Zeit für ein vorläufiges Resümee: Der Kammerpräsident aus Rheinland-Pfalz fasst zusammen, was in gut einem Jahr Aufbauarbeit geleistet wurde, welche Herausforderungen noch gemeistert werden müssen und warum insbesondere spezialisierte Bereiche der Pflege profitieren.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat zum 1. Januar 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Als erste Pflegekammer in Deutschland haben wir Geschichte geschrieben und wahre Pionierarbeit geleistet. Was wir bis heute aufgebaut und erreicht haben, kann sich sehen lassen. Auf der anderen Seite liegt noch ein langer Weg vor uns, um den Pflegeberuf in Selbstverwaltung gemeinsam zu gestalten. Wir müssen auch anerkennen, dass wir noch nicht jede Pflegeperson in Rheinland-Pfalz vom Nutzen der Kammer überzeugen konnten. Auch an dieser Herausforderung arbeiten wir kontinuierlich.

Für Akzeptanz sorgen, mit Mitgliedern in den Dialog treten

Eine Pflegekammer entsteht nicht von heute auf morgen. Der Aufbau einer Kammer erfordert einen langjährigen Prozess, der in vier Phasen unterteilt werden kann. Am Anfang steht die Phase der Vorbereitung. In allen Bundesländern gibt es aktuell Aktivitäten, die der Vorbereitungsphase zugerechnet werden können; es werden zahlreiche Gespräche mit der Politik geführt, es werden Aktionen durchgeführt, um die Berufsgruppe zu mobilisieren, es werden Petitionen auf den Weg gebracht.

Ziel dieser Bemühungen ist es, die Politik und die Berufsangehörigen davon zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, eine Pflegekammer einzurichten. Wenn dies gelungen ist, beginnt das Gesetzgebungsver­fahren zur Errichtung einer Pflegekammer.

Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem die Vorbereitungsphase erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die darauf folgende einjährige Gründungsphase konnte in Rheinland-Pfalz ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden. Die eigentliche Arbeit der Kammer begann mit der Aufbauphase, die am 1. Januar 2016 startete und voraussichtlich bis 2020 andauern wird. Wichtig ist in dieser Phase, dass sich die Kammer positioniert. Sie muss für Akzeptanz sorgen und Wege finden, um mit den Pflegenden im Land, mit der Politik und mit den Verbänden in einen konstruktiven Dialog zu treten.

Aufgabe der Kammer ist es während dieser Aufbauzeit, einen berufsrechtlichen Rahmen für die Mitglieder festzulegen. Jedes Mitglied ist willkommen, sich hier mit seinen individuellen Vorstellungen einzubringen.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist seit 1. Januar 2016 im Vollbetrieb. Sie hat derzeit 38 000 voll registrierte Mitglieder, was eine eindrucksvolle Zahl ist. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz rund 41 000 Pflegefachpersonen; es sind also noch nicht alle Mitglieder vollständig registriert. 72 Prozent der Kammermitglieder kommen aus der Gesundheits- und Krankenpflege, 20 Prozent aus der Altenpflege und acht Prozent aus der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist eine hochdemokratische Organisation (Abb. 1). Die rund 40 000 Mitglieder wählen Abgeordnete, die der Vertreterversammlung angehören. Dieses „Parlament der Pflege“ besteht in Rheinland-Pfalz aus 81 Personen. Die Vertreterversammlung wählt Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Beiräte und den Vorstand, der eine Geschäftsstelle in der Landeshauptstadt Mainz unterhält. Mit der Unterhaltung einer Geschäftsstelle ist sichergestellt, dass das operative Geschäft nicht mehr wie zuvor ausschließlich ehrenamtlich stattfindet.

Die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist bisher an sechs Sitzungstagen zusammengekommen und hat sich sowohl mit strukturellen als auch mit fachlichen Fragestellungen auseinandergesetzt. Das Parlament hat sich beispielsweise zur Generalistik und zur Personalbemessung positioniert. Darüber hinaus wurde eine Hauptsatzung, eine Beitragsordnung und eine Entschädigungsordnung verabschiedet. Zudem fanden Vorstandswahlen statt und es wurden Ausschüsse und Arbeitsgruppen gebildet.

In den Ausschüssen und Arbeitsgruppen (AG) findet die eigentliche inhaltliche Arbeit der Kammer statt. Kolleginnen und Kollegen kommen in diesem Rahmen zusammen und bringen Fachexpertise in die jeweiligen Fragestellungen ein. Die „AG Berufsfeldentwicklung“ arbeitet beispielsweise an der Frage, wie sich die Pflege als Beruf weiterentwickeln sollte. Weitere AG beschäftigen sich mit den Themen Langzeitpflege, Öffentlichkeitsarbeit und Berufsordnung. Der Pflegenachwuchs ist in der „AG Junge Kammer“ organisiert.

Inwiefern profitieren Intensivpflegende?

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz erhebt den Anspruch, die gesamte Berufsgruppe der Pflegefachpersonen im Land abzubilden. Auch Mitglieder, die in der Fachpflege tätig sind, sollen sich gut vertreten fühlen und ihre fachliche Expertise einbringen können. Der Nutzen der Landespflegekammer für Intensivpflegende ergibt sich aus folgenden Aspekten:

Handlungsgrundlage: Die Kammer definiert professionelles intensivpflegerisches Handeln mittels einer einheitlichen Berufsordnung nebst weiterer Standardisierungen. Diese Berufsordnung fungiert als „Grundgesetz“ für die Berufsausübung. Sie ist gemeinsam entwickelt und demokratisch durch die Berufsgruppe legitimiert.

Qualitätssicherung der Fachweiterbildung: Die Kammer sorgt im Rahmen einer Weiterbildungsordnung für einheitliche Regelungen, die die Fachweiterbildungen in der Fachpflege betreffen. Weiterbildungsinhalte sind so einheitlich definiert, eine gute Weiterbildungsstruktur ist sichergestellt, Weiterbildungsanbieter werden zertifiziert und es finden letztlich vergleichbare Prüfungen statt.

Übernahme von Anerkennungsverfahren: Im Ausland erworbene Weiterbildungsqualifikationen werden von der Kammer pflegefachlich bewertet und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – anerkannt. Die Kammer konzipiert Anpassungslehrgänge und nimmt Gleichwertigkeitsprüfungen ab.

Eigenverantwortliche Planung und Durchführung: Die Kammer setzt sich für eine eigenverantwortliche Planung und Durchführung von evidenzbasierten Pflegemaßnahmen im intensivpflegerischen Setting ein. Dazu zählen beispielsweise Interventionen in den Bereichen der Beatmung, des Weanings, des Schmerzmanagements, des Delirmanagements und der Wundversorgung.

Entwicklung von Qualitäts- und Pflegestandards: Die Pflegekammer setzt sich für die Entwicklung einheitlicher evidenzbasierter Qualitäts- und Pflegestandards ein, die intensivpflegerische Maßnahmen betreffen.

Beschäftigung mit pflegeethischen Fragestellungen: Die Kammer entwickelt in der Zukunft ethische Richtlinien und Positionierungen mit Bezug auf Intensivpflege, Sterbebegleitung und Palliative Care.

Empfehlungen zu neuen Maßnahmen: Die Kammer nimmt auf Anfrage fachliche Bewertungen und Empfehlungen zu intensivpflegerischen Maßnahmen vor, die den Praktikern auf den Intensivstationen als Handlungsgrundlage dienen sollen.

Einflussnahme: Die Kammer nimmt mittels Stellungnahmen und Aktionen Einfluss auf Gesetzesvorhaben und Richtlinien, die die Intensivpflege betreffen. Dazu zählen etwa Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Forderungen zur bedarfsgerechten Personalbemessung und Abrechnungsregelungen ambulanter Intensivpflege.

Fachberatung und Zusammenarbeit: Pflegende und Angehörige können sich von der Kammer fachlich beraten lassen. Zudem arbeitet die Kammer eng mit Fachgesellschaften und Fachverbänden, Berufsgruppen und Akteuren im Gesundheitswesen zusammen.

Kein Selbstzweck, sondern Konsequenz

Pflegekammern verfolgen das Ziel, für Autonomie und Selbstverwaltung der Berufsgruppe zu sorgen, eine starke pflegerische Profession zu etablieren und Vertrauen innerhalb der Gesellschaft zu gewährleisten. Elementares Ziel ist die Schaffung einer den Landespflegekammern übergeordneten Bundespflegekammer, um Einfluss auf Bundesebene nehmen zu können. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, als Berufsgruppe geschlossen an Richtlinien des G-BA mitzuwirken und damit etwa Einfluss zu nehmen auf die Personalausstattung auf Intensivstationen. Das alles zeigt: Die Pflegekammer ist kein Selbstzweck, sondern Konsequenz einer starken pflegerischen Berufsgruppe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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