Die Ethikkommission für Berufe in der Pflege Niedersachsen hat vorgeschlagen, Pflegefachpersonen in den Diskussionen und der gesetzlichen Regelung zum assistierten Suizid stärker zu berücksichtigen. Überwiegend seien es Pflegefachpersonen, die mit dem Todeswunsch von Patientinnen, Patienten und Bewohnenden zuerst konfrontiert seien und dies häufig auch in größerem Ausmaß als andere Berufsgruppen. Das zeigten repräsentative Studien. Zudem seien sie intensiv in die Begleitung während der Suizidassistenz sowie in die Begleitung der Angehörigen nach erfolgter Suizidassistenz eingebunden.
Tragende Rolle von Pflegefachberufen zur Suizidbeihilfe gesetzlich bestätigen
Die Professorin für Pflegewissenschaften mit Schwerpunkt Palliative Care an der Hochschule Bremen und Mitglied der Ethikkommission, Henrikje Stanze, sagte am Mittwochabend vor der Abstimmung des Bundestags über zwei Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe:
"Pflegende müssen ihre Rechte und Pflichten in diesem Bereich kennen, um im Einklang mit dem pflegerischen Ethos professionell und verantwortlich handeln zu können."
Die tragende Rolle von Pflegefachberufen zur Suizidbeihilfe sei gesetzlich zu bestätigen und damit der Berufsstand zu schützen. Denn pflegerische Hilfe werde beim assistierten Suizid noch zu wenig thematisiert und die damit verbundenen ethischen Herausforderungen vor dem Hintergrund des professionellen Pflegeethos zu selten in den Blick genommen, kritisiert die niedersächsische Ethikkommission.
Ethische Herausforderungen für Pflegefachpersonen
So gelte es zu regeln, ob die Gabe eines den Tod herbeiführenden Medikaments im Rahmen der Suizidbeihilfe von Ärztinnen und Ärzten an Pflegefachpersonen delegiert werden dürfe.
Außerdem sei der Fokus auf eine gesetzlich geregelte Suizidprävention zu richten.
Die Ethikkommission für Berufe in der Pflege – die erste ihrer Art in Deutschland – wurde Anfang dieses Jahres gegründet.
Klare Regelung fehlt
Der Bundestag hat sich am Donnerstag nicht mehrheitlich auf einen der zwei Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen zur Suizidbeihilfe verständigen können.
2020 erlaubte das Bundesverfassungsgericht die "geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid" – eine klare Regelung fehlt seitdem allerdings.