Im Saarland ist Daniel B., ein ehemaliger Gesundheits- und Krankenpfleger, wegen versuchten Mordes in 5 und gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht Saarbrücken ein lebenslanges Berufsverbot für eine Tätigkeit als Pfleger oder im Rettungsdienst. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Mordmerkmale: niedrige Beweggründe und Heimtücke
Der 30-jährige Angeklagte soll in den Jahren 2015 und 2016 in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uni-Klinikum Homburg mehreren Patientinnen und Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen haben, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag berichtete.
Nach Ansicht der Richter wollte sich Daniel B. aus Geltungsdrang bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren. Mordmerkmale seien laut Gericht und nach dpa-Angaben niedrige Beweggründe und Heimtücke.
Weil jedoch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Tod der Patientinnen und Patienten sowie den Medikamenten nicht hätte nachgewiesen werden können, sei für Anklage und Verurteilung nur versuchter Mord infrage gekommen.
Angeklagter bereits vorbestraft
Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, da der Angeklagte zum Prozessauftakt im Juni 2021 erklärte, er habe die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen. Sie wolle jetzt Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen.
Die Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem sich Daniel B. in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte.
Der 30-Jährige hat bereits eine 3-jährige Haftstrafe wegen Betrugs verbüßt.