Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" beschlossen. Künftig sollen etwa COVID-19-Infizierte schneller getestet werden. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium die gesetzliche Krankenversicherung per Verordnung verpflichtet, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen, auch wenn eine Patientin oder ein Patient keine Symptome zeigt.
Mit dem Gesetz soll auch darauf gedrängt werden, dass gerade in Pflegeheimen "verstärkt" auf Corona-Infektionen getestet wird.
"Wir wollen Corona-Infizierte künftig schneller finden, testen und versorgen können. Nur so können wir Infektionsketten wirksam durchbrechen und einen unkontrollierten Ausbruch der Epidemie in Deutschland verhindern. Dazu stärken wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst, ermöglichen mehr Tests in Pflegeheimen und erweitern die Meldepflichten", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
VERSCHIEDENE TESTS UND BESSERE DATENQUALITÄT WICHTIG
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf allerdings noch "etlichen" Nachbesserungsbedarf.
"Es wird höchste Zeit, dass endlich mehr und auch engmaschiger auf das Corona-Virus getestet wird; damit hätte man allerdings schon vor den jetzt eingeführten Lockerungen beginnen müssen", sagte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
Für die Steuerung der Abläufe in Gesundheitseinrichtungen und Pflegediensten würden "zwingend" 2 Arten von Tests benötigt:
- die Testung auf das Virus und die Infektiosität
- die Testung auf den Grad der Immunität.
Es müsse sichergestellt sein, dass Pflegende erst dann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie vor einer erneuten Infektion geschützt seien und die von ihnen betreuten Personen nicht mehr anstecken könnten.
Darüber hinaus fordert der DBfK, die Datenqualität im Meldewesen dringend zu verbessern.
"Für Pflegende, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit infiziert wurden, muss dies zwingend dokumentiert werden. Nur so ist es möglich, Infektionsketten zu identifizieren, Risiken abzustellen und ggf. Ansprüche für den Fall einer nachfolgenden Berufskrankheit abzusichern", so Bienstein.
Anfang dieser Woche hatte die Pflegekammer in Schleswig-Holstein bereits gefordert, COVID-19 infizierte Pflegende landesweit zentral zu erfassen. Hintergrund ist, dass v. a. in der Altenpflege von einer hohen Quote an infiziertem Pflegeperson ausgegangen wird.