Im Mordprozess gegen einen Hilfspfleger vor dem Landgericht München I ist am Dienstag das Urteil gefallen: Wegen Mordes an drei Patientinnen und Patienten wurde Grzegorz W. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er selbst Diabetiker ist.
Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal."
Ursprünglich für 6 Mordfälle angeklagt
Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.
Ursprünglich waren 6 Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Schluss des Prozesses aber nur 3 davon als erwiesen an. In 2 weiteren Fällen ging die Anklagebehörde von versuchtem Mord aus, in 3 Fällen von gefährlicher Körperverletzung.
In 4 Fällen verlangte sie Freispruch, weil nicht nachgewiesen werden konnte, ob Insulin zum Tod geführt hatte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.
Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei Nebenklägern auf heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte lediglich ein "sachgerechtes Urteil" gefordert.