Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten vorgelegt. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden, wie "Spiegel online" am Donnerstag berichtet hat.
3-monatige Übergangsfrist geplant
Die Neuregelung könnte demnach zum 1. Januar in Kraft treten. Personen, die in den genannten Einrichtungen der Pflegebranche tätig sind, müssten dann einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Falls das nicht der Fall sei, sollen sie Gelegenheit erhalten, dies bis 31. März 2022 nachzuholen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können.
Wie Spiegel online weiter berichtet, handelt es sich nicht um einen Impfzwang, sondern eine Nachweispflicht mit Übergangsfristen. Eine Missachtung würde als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet.
Die Formulierungshilfe des BMG soll Vorlage sein für die Beratungen der angehenden Ampel-Koalition.
Als wahrscheinlich gilt, dass SPD, Grüne und FDP die Vorschläge des BMG noch überarbeiten werden.
Klare Gesetzgebung wichtig
Die Bund-Länder-Runde hatte in der Vorwoche bereits auf eine verpflichtende Corona-Impfung für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von mobilen Pflegediensten bestanden. Diese Pflicht solle bei Kontakt zu vulnerablen Personen gelten. Neben dem Pflegepersonal sollen nach den Vorstellungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten also auch die Mitarbeitenden z. B. in Küche und Büros gegen COVID-19 geschützt sein.