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Heimbetreiber zu Schadenersatz verurteilt

Ein Urteil des Amtsgerichts Bonn könnte bundesweite Auswirkungen haben: Das Gericht hat entschieden, dass Heimbetreiber Schadenersatz leisten müssen, wenn Pflegeeinrichtungen aufgrund gravierender Mängel geschlossen werden. Auf die Träger steige damit der Druck, Pflegemängel rasch abzustellen, kommentierte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, das erst jetzt bekannt gewordene Urteil, gegen das im Dezember Berufung eingelegt wurde. Bislang seien in solchen Fällen ausschließlich die Bewohner auf diesen Mehrausgaben sitzen geblieben.

Die Stiftung hatte das Prozesskostenrisiko übernommen und eine Bewohnerin bei ihrer Klage unterstützt, wie Die Welt Anfang dieser Woche berichtet hat.

Anlass war die Schließung eines Pflegeheims in Bonn aufgrund zweier mysteriöser Todesfälle und „gefährlicher Pflege“. Die knapp 100 Bewohner mussten innerhalb von zwei Tagen in anderen Einrichtungen unterkommen, die vielfach teurer und auch weiter weg waren. Die Klägerin musste in dem neuen Heim über acht Euro am Tag mehr bezahlen.

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