Frage: TikTok, Instagram, Facebook und Co. gehören zum Alltag. Doch was gilt, wenn Beschäftigte dort über ihren Arbeitgeber oder politische Themen posten?
Die Einflussnahme von Arbeitgebern auf die Social-Media-Profile ihrer Beschäftigten ist begrenzt. Aus Faustformel gilt: Private Äußerungen im Netz gehen den Arbeitgeber nichts an. Dies umfasst auch Aussagen mit politischen Inhalten. Der Arbeitgeber darf sich nur dann einschalten, wenn die Äußerung einen Bezug zum Unternehmen oder zur…