Frage: Mir ist erst einen Tag später aufgefallen, dass ich nach der Patientenversorgung etwas vergessen habe zu dokumentieren. Kann oder muss ich das im Nachgang noch hinzufügen?
Ob im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege oder in einer stationären Pflegeeinrichtung – die Grundregel lautet: Die Dokumentation darf nachträglich ergänzt, aber nicht manipuliert werden. Das bedeutet: Rechtlich ist ausdrücklich vorgesehen, dass Behandlungs- und Pflegedokumentationen berichtigt und ergänzt werden…