Nur ein Prozent der Auszubildenden entscheidet sich für die gesonderten Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege. Birgit Pätzmann-Sietas, Vorstandsmitglied des Berufsverbands Kinderkrankenpflege Deutschland, argumentiert dennoch für den Erhalt des Wahlrechts – und gegen eine Zersplitterung postgradualer Qualifizierungen in den Ländern.
Frau Pätzmann-Sietas, warum halten Sie das Wahlrecht so entschieden für notwendig?
Die generalistische…