Seit 10. Mai 2020 sind alle stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Besuchsregelungen in Heimen zu lockern. Diese politisch verordnete Lockerung sieht vor, dass Pflegeheimbewohner Besuch von einer Kontaktperson empfangen dürfen. Gemäß der neuen Eindämmungsverordnung ist allerdings der Zutritt zur Einrichtung zu steuern und sind unnötige physische Kontakte zu vermeiden.
Binnen zehn Tagen mussten Pflegeeinrichtungen Strategiekonzepte im Zuge der Besuchslockerungen erarbeiten. Somit…