Nach vielen Jahren der Planung und Vorbereitung nahm die erste deutsche Pflegekammer, die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, am 1. Januar 2016 ihren Betrieb auf. Seitdem ist Bemerkenswertes geleistet worden. Die Autorin, selbst eine langjährige Kammerbefürworterin, zieht ein vorläufiges Resümee.
Schon während meiner langjährigen pflegeberuflichen Tätigkeit in England und den USA konnte ich die berufsregulierenden Funktionen von Pflegekammern kennenlernen. Diese führten zu erhöhter beruflicher Autonomie der Kammermitglieder, qualitativ verbesserten Pflegeleistungen sowie öffentlicher und politischer Anerkennung des Berufsstandes.
Als ich 1987 nach Deutschland zurückkehrte und eine Professorinnentätigkeit an der Katholischen Hochschule Mainz aufnahm, habe ich den bei mir studierenden Pflegefachpersonen die vorteilhaften Auswirkungen einer Pflegekammer auf den Berufsstand erläutert. Einige dieser Studierenden haben die Idee aufgegriffen und zusammen mit den Pflegeverbänden in mehrjährigen Verhandlungen mit der Landesregierung die entsprechende Gesetzgebung zur Gründung einer Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 1. Januar 2016 erreicht. Was wurde seitdem auf den Weg gebracht?
Geschäftsstelle: Zunächst wurde eine Geschäftsstelle mit entsprechenden Räumlichkeiten angemietet und mit der erforderlichen Computertechnik ausgestattet. Es wurden eine Geschäftsführerin und bestimmten Ressorts zugeteilte Mitarbeiter/innen eingestellt. Davon haben mehrere pflegerische Erfahrung und einen akademischen Abschluss. Sie setzen die Beschlüsse des Vorstandes und der Vertreterversammlung um. Sie sind betraut mit der Mitgliederverwaltung und der Mitgliederbetreuung. Dabei nimmt die Mitgliederberatung zunehmend größeren Raum ein. So sind in den vergangenen Monaten jeweils 1.500 Anrufe in der Kammer eingegangen, die hauptsächlich technischer und berufsfachlicher Art waren.
Die Mitarbeiter/innen sind zudem als Protokollant/innen in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Vertreterversammlung eingebunden. Sie sind auch mit der Organisation und dem Ablauf von Konferenzen und Tagungen in der Geschäftsstelle betraut. Sie halten Informationsveranstaltungen für Interessierte aus dem ganzen Land und für ausländische Delegationen in der Geschäftsstelle ab. Auf Einladung informieren sie zum Thema Pflegekammer vor Ort. Sie sind mit der Organisation, Protokollierung und Nachbereitung der viermal jährlich stattfindenden Vertreterversammlung beauftragt.
Die Mitarbeiter/innen haben darüber hinaus die Präsenz der Pflegekammer am Hauptstadtkongress in Berlin in den vergangenen Jahren organisiert. Dort haben sie am kammereigenen Stand die zahlreichen nachfragenden Kolleg/innen über die Funktionen der Pflegekammer Rheinland-Pfalz informiert. Sie haben ebenso die Vor- und Nachbereitung des jährlich in Mainz veranstalteten Pflegetages mit jeweils mehr als 1.300 Teilnehmer/innen durchgeführt.
Der Geschäftsbereich Kommunikation ist mit der Veröffentlichung von innerberuflichen Neuerungen und pflegepolitischen Entwicklungen befasst.
Vertreterversammlung: Die von den registrierten Mitgliedern der Pflegekammer in das höchste Gremium der Landespflegekammer gewählten 81 Pflegefachpersonen befassen sich mit allen grundlegenden Angelegenheiten und Aktivitäten der Pflegekammer und vertreten deren Belange nach außen.
Zunächst wurde die Hauptsatzung als gesetzliche Grundlage für ihre Tätigkeit erarbeitet. In Folge wurden eine Geschäftsordnung, eine Meldeordnung, eine Beitragsordnung, eine Gebührenordnung und eine Weiterbildungsordnung festgelegt und von der Vertreterversammlung bestätigt.
Bei den vierteljährlichen Sitzungen der Vertreterversammlung wurden beispielsweise aktuelle berufliche Ereignisse, politisch-strategische Vorgehensweisen, haushaltsbezogene Posten oder Veränderungen in der Geschäftsstelle diskutiert und Ergebnisse durch entsprechende Beschlüsse verabschiedet.
Präsident und Vize-Präsidentin: Der Präsident und die Vize-Präsidentin der Vertreterversammlung und – in geringerem Maße – die Vorstandsmitglieder der Vertreterversammlung haben ein enormes Pensum an Aufgaben zu erledigen. Dazu zählen:
- Informationsvermittlung an Medien
- Interaktion mit Vertretern von pflegeverwandten Gesundheitsberufen und Berufskammern
- Gesprächsterminen mit Politiker/innen und Gewerkschaften
- Beratung von Kolleg/innen in- und außerhalb von Berufsverbänden sowie von Vertretern künftiger Pflegekammern.
Viele dieser Aktivitäten sind mit Reisen unterschied- lichen Zeitaufwands verbunden. An dieser Stelle soll festgehalten werden, dass die Kolleg/innen einer Vollzeitbeschäftigung, meist in Führungsposition, nachgehen und die Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.
Vorstand der Vertreterversammlung: Die sieben Mitglieder des Vorstands der Vertreterversammlung leiten zusätzlich zu diversen Besprechungsterminen und zweckgebundenen Sitzungen jeweils einen oder mehr der nachstehenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen mit folgender Themenstellung:
- Weiterbildung und Fortbildung
- Finanzen
- Satzungsrecht
- Öffentlichkeitsarbeit
- Berufsordnung
- Ethik
- Langzeitpflege
- Junge Kammer
- Berufsfeldentwicklung
- Kammerleitbild.
Berufsordnung in Sicht
Von diesen Themen wurden die Weiterbildungsordnung und das Kammerleitbild abgeschlossen. Der Abschluss anderer Themen steht noch aus. Die Beendigung bestimmter Sachgebiete wie die Langzeitpflege wird erwartungsgemäß im Hinblick auf laufende Neuerungen nie abgeschlossen werden können.
Erfreulicherweise ist der Abschluss der Berufsordnung in Sicht. Deshalb sollen die vorläufigen Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe nachstehend komprimiert skizziert werden. Anzumerken ist dazu, dass seit Mai 2016 an diesem Thema von jeweils zirka acht bis zehn Pflegefachpersonen gearbeitet wurde. Bisher haben aufgrund der Komplexität der Inhalte 24 Sitzungen mit einer jeweils mindestens sechsstündigen Arbeitszeit stattgefunden. Die Berufsordnung dient den in der Pflegekammer registrierten Pflegefachpersonen als rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit und bietet ihnen berufliche Orientierung. In der Berufsordnung wird nach internationalen Vorlagen Pflege definiert.
Zudem sind in der Berufsordnung die Rechte und Pflichten der Pflegefachpersonen festgeschrieben. Basierend auf den im Heilberufsgesetz (1) und im Pflegeberufereformgesetz (2) aufgeführten vorbehaltenen Berufsaufgaben bedeuten diese das Recht der eigenständigen Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in allen Lebenslagen unter Einhaltung ethischer Grundsätze. Dazu gehört auch das Recht der pflegespezifischen Beratung und Information von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen. Die Pflichten der Kammermitglieder umfassen unter anderen die regelmäßige Fortbildung, die Sicherung der Pflegequalität, die Dokumentationspflicht und die Schweigepflicht. Pflegefachpersonen werden aufgefordert, ihr berufliches Auftreten in der Öffentlichkeit so zu gestalten, dass das Ansehen des Berufsstandes gefördert und angehoben wird.
Mitglieder werden zeitnah über Neuigkeiten informiert
Den führenden Personen der Pflegekammer und den Mitgliedern der Vertreterversammlung ist es ein vordringliches Anliegen, dass alle Kammermitglieder über die berufsbezogenen Vorgänge, Veränderungen und Entwicklungen zeitnah informiert sind.
Zu diesem Zweck wird das Magazin „Pflegekammer“ als offizielles Organ der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zweimonatlich an alle Kammermitglieder versandt. Darin werden unter anderen aktuelle politische Themen, spezielle berufliche Aspekte und pflegerechtliche Verbindlichkeiten behandelt sowie Beschlüsse und Satzungen veröffentlicht. In der letzten Jahresausgabe wurde die neu geschaffene Weiterbildungsordnung als Sonderdruck publiziert.
Zusätzlich dazu wurden in kurzzeitlicher Folge zahlreiche aktuelle berufsrelevante Nachrichten als E-Mail-Newsletter an alle Kammermitglieder versandt. Es gibt zudem eine Website, auf der interessierte Kammermitglieder unterschiedliche Thermen ihrer Pflegekammer sowie Kammerentwicklungen in anderen Bundesländern einsehen können.
Zudem besteht für Kammermitglieder eine Dauereinladung für deren Teilnahme und Einbringung ihrer Ideen in bestimmte Ausschüsse oder Arbeitsgruppen. Dies soll dem Verständnis der Entscheidungen der Vertreterversammlung und den Vorgängen in den Arbeitsgruppen dienen.
Tragfähiges operatives Fundament geschaffen
Während der vergangenen zweieinhalb Jahre wurde durch die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ein tragfähiges operatives Fundament für die kollegiale Selbstverwaltung geschaffen, worauf die gewählten Kolleg/innen alle Angelegenheiten der Kammermitglieder steuerten. Es wurde damit erstmalig eine Berufskammer für die Pflegefachberufe gegründet, die von den Kammermitgliedern als Anlaufstelle genutzt werden kann, um sich von erfahrenen Berufskolleg/innen kompetent beraten und unterstützen zu lassen.
Intensive und vielseitige Informationsvermittlung an die Kammermitglieder hat bei diesen zu einem erhöhten Erkenntnisgrad der Pflegekammer und zu teilweiser Identifizierung mit dieser neuen beruflichen Institution beigetragen.
Die Kammervertreter haben in sozio-politischen Gremien ihre gesetzesmäßige gleichberechtigte Stellung mit anderen Funktionären wahrgenommen und ihren berufsspezifischen Einfluss geltend gemacht. Die Kammervertreter haben ihre Erfahrungen und Erkenntnisse zudem an die Kolleg/innen der in der Gründungsphase befindlichen Pflegekammern weitergereicht.
Aufgrund des erfolgreichen Betriebs der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sowie der in der in Gründung befassten und der voraussehbaren weiteren Errichtung von Pflegekammern in Deutschland hat im Januar 2018 eine Gründungskonferenz zur Etablierung einer Bundespflegekammer stattgefunden (3). Die Ansiedlung einer Bundespflegekammer in Berlin wird den Pflegevertretern den Kontakt mit den entsprechenden politischen Institutionen erleichtern.
(1) Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz 19.12.2014 § 1 Abs. 2, Satz 1 und §5 Abs. 6
(2) Pflegeberufereformgesetz, Bundesgesetzblatt 17.07.2017, §4
(3) Pressemitteilung Deutscher Pflegerat e.V. Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Berlin/Mainz Januar 2018