Seit Ende 1996 führen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) Qualitätsprüfungen (nach § 114 SGB XI) in der ambulanten und stationären Pflege durch. Bei diesen Prüfungen werden immer wieder Defizite in der Qualität der Pflege festgestellt. In der Ergebnisqualität zeichnen sich beispielsweise häufig Probleme bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung ab. Dies hat die MDK-Gemeinschaft dazu veranlasst, in einer so genannten Grundsatzstellungnahme den aktuellen Stand der…
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