• 01.03.2008
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Außerordentliche Kündigung wegen menschenverachtender Äußerungen

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 3/2008

Eine Altenpflegerin kann nach zynischen, herabwürdigenden und menschenverachtenden Äußerungen gegenüber den ihr anvertrauten hilfsbedürftigen Menschen unabhängig von den konkreten Umständen außerordentlich gekündigt werden.

Rechtsfragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses machen einen Großteil der Verfahren vor den Arbeitsgerichten aus. Die schwierige Lage am Arbeitsmarkt und die Ängste, die mit der Arbeitslosigkeit verknüpft sind, verhärten die Auseinandersetzung zwischen…

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