Anfang des Jahres hatte die Bundesärztekammer in ihren neuen Grundsätzen zur Sterbebegleitung die Beihilfe zur Selbsttötung nicht mehr kategorisch abgelehnt. Nun wurde Ende Mai auf dem 114. Deutschen Ärztetag zurückgerudert: In der neuen Musterberufsordnung ist die Beihilfe zur Selbsttötung verboten. Ist damit die Debatte um den assistierten Suizid beendet?
Im Februar dieses Jahres wurden die Grundsätze der Bundesärztekammer (BÄK) zur ärztlichen Sterbebegleitung neu aufgelegt (1). Darin…