Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs beendet eine durch Gesetzeslücken und divergierende Gerichtsentscheidungen entstandene jahrelange Rechtsunsicherheit in einem besonders sensiblen Gebiet. Sie ist einerseits "selbstbestimmungsfeindlich" und "betreuerfeindlich", weil der BGH selbst dann einen Beschluss des Vormundschaftsgerichts verlangt, wenn ein eindeutiges so genanntes Patiententestament und zusätzlich eine Entscheidung des Betreuers vorliegen, wonach lebensverlängernde…
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