• 01.06.2003
  • Praxis

Einstellen von lebensverlängernden Maßnahmen nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 6/2003

Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs beendet eine durch Gesetzeslücken und divergierende Gerichtsentscheidungen entstandene jahrelange Rechtsunsicherheit in einem besonders sensiblen Gebiet. Sie ist einerseits "selbstbestimmungsfeindlich" und "betreuerfeindlich", weil der BGH selbst dann einen Beschluss des Vormundschaftsgerichts verlangt, wenn ein eindeutiges so genanntes Patiententestament und zusätzlich eine Entscheidung des Betreuers vorliegen, wonach lebensverlängernde…

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