Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin beschäftigt sich mit Zeugnisansprüchen einer Krankenpflegeschülerin, der in der Probezeit gekündigt worden war. Das LAG Berlin kommt zu dem auf den ersten Blick überraschenden, rechtlich aber folgerichtigen Ergebnis, dass die Schülerin weder einen Anspruch auf eine Schulbescheinigung noch einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat. Ein Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis beziehungsweise eine Schulbescheinigung besteht nicht, weil das…
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