• 01.09.2003
  • Praxis
Lebenserhaltung wider Willen: Welche Konsequenzen drohen dem Pflegepersonal?

Leser fragen -Experten antworten

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 9/2003

Hat das Pflegepersonal mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn es das Vormundschaftsgericht einschaltet, weil ein Patient trotz vorliegender Patientenverfügung (keine lebensverlängernden Maßnahmen usw.) weiter therapiert wird? Macht sich das Pflegepersonal, welches auf ärztliche Anweisung die Therapie fortführt, strafbar?

Antwort:
Jeder Bürger hat das Recht, dem Vormundschaftsgericht Mitteilung zu machen, wenn Menschen, die sich nicht selbst wirksam bestimmen können, durch…

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