Wer es nach der SIMAP-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Die Schwester Der Pfleger 1/2001) noch nicht glauben - oder auch nicht wahrhaben - wollte, hat nunmehr vom Europäischen
Gerichtshof die ausdrückliche Bestätigung erhalten: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit - auch in Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteilstenor wörtlich das Folgende entschieden:
1. Die Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist…