Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2003, 10 AZR 475/02 sowie Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2003, 10 AZR 579/02: Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu den Kr-Vergütungsgruppen des BAT erhalten Pflegende in bestimmten Einsatzgebieten eine Pflegezulage in Höhe von 46,02 Euro pro Monat, durch die besondere Erschwernisse ausgeglichen werden sollen. Ähnliche Pflegezulagen sehen die Anlage 2 a der AVR-Caritas und die Anmerkung zu den Kr-Vergütungsgruppen der AVR-Diakonie vor.…
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