Die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten vieler Mitarbeiter des Pflegedienstes richten sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Im Laufe der Jahrzehnte seiner Geltung – der BAT stammt aus dem Jahr 1961 – entwickelte er sich zu einem umfassenden, gleichzeitig aber auch komplizierten und teilweise nur schwer verständlichen Tarifvertrag. In den letzten Jahren wurde zudem an der Entgeltsystematik der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verstärkt Kritik geübt. Neben der…
