Mit dem Gesetz "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" im SGB IX sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten in der Gesellschaft gefördert, Benachteiligungen vermieden oder ihnen entgegengewirkt werden. Von zentraler Bedeutung sind die Vorgaben im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen behinderter Menschen. Sie erstrecken sich von der Phase der Anbahnung bis zur Phase der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die nachfolgend dargestellte Entscheidung…
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