Frage 1:
Patientenakten müssen 30 Jahre aufbewahrt werden. Können Sie mir sagen, wie lange alle anderen Dokumente, wie BTM-Bücher, Durchschläge der BTM-Rezepte, noch handgeschriebene Dienstpläne, Rundschreiben oder allgemeine Besprechungsprotokolle aufbewahrt werden müssen?
Frage 2:
Meiner Meinung nach sollte man bei Patienten, die nur kurze Zeit einen Dauerkatheter benötigen, kein Blasentraining durchführen, weil die Wirksamkeit der Maßnahme fraglich ist und zudem Infektionsgefahr besteht. Bei…