Ich arbeite in einem kommunalen Krankenhaus in Vollzeit und Wechselschicht. Ich habe letzten Sommer in einem Monat 45 Nachtdienststunden geleistet und den Rest des Monats Urlaub gehabt. Mir wurde die Wechselschichtzulage nicht ausgezahlt mit der Begründung: Da dieser Urlaub geplant gewesen sei und daher im Dienstplan als Urlaub eingetragen ist, würde mir die Wechselschichtzulage nicht zustehen. Wäre im Dienstplan normale Arbeitszeit und dann erst Urlaub eingetragen worden, hätte ich Anspruch…
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