• 01.07.2008
  • Praxis

Schwangerschaftsverhütung: Fixierung wegen zwangsweiser Verabreichung einer Injektion

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 7/2008

Die Fixierung zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft ist nicht genehmigungsfähig. Der vorliegende Fall des OLG Koblenz zeigt, dass dies auch für eine unter Betreuung stehende Patientin gilt.

Auch das Vormundschaftsgericht ist beschränkt
Eine Heilbehandlung darf nur mit der Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Dabei kommt es für die Wirksamkeit der Einwilligung nicht auf dessen Geschäftsfähigkeit, sondern auf die natürliche Einsichts- und…

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