• 01.07.2010
  • Praxis

Sorgfaltspflichtverstoß: Unterlassenes Herbeirufen eines Arztes bei einer respiratorischen Insuffizienz

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 7/2010

Leitsatz: Von einer ausgebildeten Krankenschwester kann auch ohne entsprechende Anweisung erwartet werden, dass sie im Falle einer respiratorischen Insuffizienz den diensthabenden Arzt herbeiruft, damit dieser Maßnahmen zur Behebung der Atemnot einleiten kann.

Der Strukturwandel, die komplexer werdenden Unternehmensstrukturen und der steigende Wettbewerb im Gesundheitswesen verstärken den Druck auf die Krankenhäuser und fordern von allen Beschäftigten effiziente und zugleich qualitativ…

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