Ein stellvertretender Pflegedienstleiter fügte den Bewohnern eines Pflegeheims in drei Fällen bewusst und zielgerichtet Schmerzen zu. Eine Pflegehilfskraft filmte in einem Fall das Geschehen mit ihrer Handykamera und gab das Video später an andere weiter. Beide Personen hatten sich in einem Strafprozess vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf zu verantworten.
Leitsatz:
Werden Schutzbefohlenen (hier: Bewohner eines Seniorenzentrums) bewusst und zielgerichtet Schmerzen zugefügt, stellt dies ein rohes…