• 01.12.2010
  • Praxis
Expertenrat

Verfällt Resturlaub, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden kann?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 12/2010

Verfallen Urlaubstage grundsätzlich, wenn man sie wegen Krankheit nicht nehmen kann? Verfallen fünf Urlaubstage aus dem Vorjahr, wenn sie wegen Krankheit nicht genommen werden konntene, oder stehen sie dem Arbeitnehmer noch zu?

Frage aus der Praxis
„Ich arbeite als Krankenschwester im Schichtdienst in Teilzeit. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet, 70 Stunden im Monat, im Rhythmus fünf Tage arbeiten, fünf Tage frei. Aus 2009 habe ich noch fünf Tage Urlaub zu bekommen. Da ich aber vom 30.11.2009…

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