Das Wortungetüm hat es in sich: „Krankenhausfinanzierungsgesetz 2009" (KHRG) heißt die Kurzform einer Bestimmung, die im März 2009 in Kraft getreten ist und in § 4 unter anderem regelt, dass den deutschen Kliniken bis zum Jahr 2011 im Rahmen eines Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals 700 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Im Klartext: In drei Jahren werden bis zu 17000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst zu 90 Prozent durch die Krankenkassen finanziert.…