Seit Oktober 2009 hat Hamburg als drittes Bundesland hinter Bremen und dem Saarland eine Berufsordnung für Pflegekräfte erlassen. Diese beschreibt ein klares Berufsprofil und definiert verbindlich berufliche Ziele, Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Die Berufsordnung mit Leben füllen können aber nur die Pflegenden selbst.
Anders als in Bremen gilt die Hamburger wie auch schon die saarländische Berufsordnung nicht nur für Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und…