Die seit dem 1. Januar 2002 gültigen neuen Begutachtungsrichtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches vom 21. März 1997 in der Fassung vom 22. August 2001 sind das Handwerkszeug zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit. Die Kriterien stellen einen allgemeinen Rahmen dar, indem man sich bewegen kann. Sie sind jedoch nicht das non plus ultra. An dieser Stelle ist die pflegerische Kompetenz gefragt, wenn es zum Streitfall kommt.
Neben der Unfall-,…