Im Rahmen der Pflegereform werden die Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte erweitert. Dazu können Pflegekassen künftig leichter Verträge mit Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation abschließen. Das war bisher nur möglich, wenn die Versorgung nicht durch Pflegedienste sicherzustellen war. Grundidee der Gesetzesänderung war, die ambulante Pflege künftig individueller und bedarfsgerechter gestalten zu können. Andererseits wird – gerade von den zugelassenen Pflegediensten –…
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