Seit Einführung der Pflegeversicherung gibt es immer wieder in bestimmten Fällen Probleme bei der Abgrenzung der Leistungen zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit dem so genannten Drachenflieger-Urteil (vom 28.1.1999 unter dem Az.: B 3 KR 4/98 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass während der Erbringung der Hilfe bei der Grundpflege die Behandlungspflege im Regelfall in den Hintergrund tritt. Somit ist es gerechtfertigt, den Kostenaufwand für diese Zeiten allein der sozialen…
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