Obwohl der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erst zum 1. Januar 2017 eingeführt werden soll und das hierfür maßgebliche Gesetz noch gar nicht verabschiedet ist, ist das Thema bereits in aller Munde. Dieser Artikel fasst die wesentlichen zu erwartenden Neuerungen zusammen.
Vermutlich werden schon bald die ersten Fragen von Bewohnern, Patienten und Angehörigen auf die Einrichtungen zukommen: Was genau verbirgt sich hinter dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff? Kann ich mit höheren Leistungen der…