Für die Lehrenden an pflegeberuflichen Schulen existiert keine einheitliche und systemisch geordnete Qualifizierung. Historisch kann am Beispiel der Krankenpflegeausbildung ein Zusammenhang hergestellt werden zwischen den Gesetzen über die Berufe in der Krankenpflege und den Qualifikationen der Lehrenden. Erst die Lehrerbildung in der Pflege an Hochschulen löste dies auf. Demzufolge sind pflegerische Berufsgesetze nicht mehr Motor der Weiterentwicklung der Pflegelehrerbildung. Erstmalig nutzen…
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