Die neuen Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer (BÄK) sorgen für Sprengstoff: Die Beihilfe zur Selbsttötung wird darin der Verantwortung des Arztes in der konkreten Situation übergeben. Doch noch bleibt erheblicher Raum für Unsicherheiten - ein Kommentar zur Neufassung der BÄK-Grundsätze.
Am 17. Februar 2011 wurden die überarbeiteten Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung publiziert (1). Die Neufassung wird mit der neuen gesetzlichen Regelung…